Private Jobangebote
Alle nötigen Informationen rund um's private Jobben
Rechtliches
Das Jobben spielt im Leben vieler Studenten, aber auch regulär arbeitender Personen eine wichtige Rolle. Studium und Lebenshaltung wollen angesichts hoher Semesterbeiträge, tariflicher Nullrunden und anderer finanzieller Belastungen schließlich finanziert sein. Dabei stehen Jobbern unterschiedliche Anstellungsoptionen zur Verfügung, die im Folgenden näher präsentiert werden sollen...
Jobben auf Lohnsteuerkarte
Das Gros der Tätigkeiten und Nebenjobs wird über die Lohnsteuerkarte abgerechnet. Diese wird von Gemeinden bzw. Einwohnermeldeämtern am Hauptwohnsitz des Jobbers ausgestellt. Die Vorlage beim Arbeitgeber ist an die Höhe des Nebenverdienstes (Steuerfreibetrag 2010: 8.004 Euro) und die Steuerklasse gekoppelt, in der man sich befindet. Anfallende Lohnsteuer sowie Kirchen- und Solidaritätsabgaben werden über die Lohnsteuerkarte abgerechnet. Hat man als Jobber mehrere Arbeitgeber zu lohnsteuerpflichtigen Bedingungen, sind auch mehrere Lohnsteuerkarten vonnöten. Neu ist, dass man die Lohnsteuerkarte zu Beginn des Jahres nicht mehr zurückerhält, da die Daten inzwischen direkt an die Finanzämter übermittelt werden. Für den Lohnsteuerjahresausgleich erhält man eine Kopie der übermittelten Daten.
Jobben auf Gewerbeschein
Nebentätigkeiten auf Gewerbeschein sind bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich beliebt, da es sich um eine recht unkomplizierte Form der Abwicklung handelt. Erhältlich ist ein Gewerbeschein - ähnlich der Lohnsteuerkarte - direkt bei der Gemeinde, die das Papier gegen eine geringe Bearbeitungspauschale ausstellen. Im nächsten Schritt kommen vom Finanzamt noch ein Fragebogen und die Steuernummer des von nun an Selbständigen. Viele entscheiden sich zunächst für die Variante Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, die Einkommen bis zu 17.000 Euro pro Jahr steuerlich begünstigt.
Der Minijob bis 400 Euro/Monat
Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte entfällt automatisch, wenn der monatliche Verdienst die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet (Minijob). Heißt für Arbeitnehmer, dass sie den erwirtschafteten Lohn in voller Höhe ohne Abgaben ausgezahlt bekommen, während für den Arbeitgeber ein Pauschalbetrag von 25% für Sozialversicherung und Lohnsteuer anfällt. Wer als Arbeitnehmer bereit ist, auf bis zu 7,5% des Lohns zu verzichten, erwirbt sich auf als Minijobber Rentenansprüche. - Eine Option, die wohl nur dann attraktiv ist, wenn es neben dem Minijob noch andere Einnahmequellen gibt.
Der Niedriglohnjob bis 800 Euro/Monat
Auch wer im Job regelmäßig über 400 Euro im Monat verdient, muss nicht automatisch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt für Studenten dann, wenn das Studium nachweislich im Vordergrund steht bzw. die Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet und der Freibetrag von knapp über 8.000 Euro Jahresgehalt nicht überschritten wird. Rentenversicherungspflicht besteht dagegen schon im so genannten Niedriglohnsektor bis 800 Euro/Monat. Darüber hinaus ist dem Arbeitgeber bei einem Verdienst von 400 bis 800 Euro pro Monat in der Regel die Lohnsteuerkarte vorzulegen.